15 min telefonisch oder persönlich, kostenlos
dieser dient einem kurzen Informationsaustausch über Ihr Anliegen und meine möglichen Angebote
Es erfolgt eine ausführliche Klärung über Ihr Anliegen
Manchmal reicht ein beratendes Gespräch, um sich über die aktuelle Situation einen Überblick zu verschaffen und neue Impulse für den weiteren Weg zu erhalten
Es kann aber auch eine Kurzzeit Fokustherapie, Beratung, Supervision oder eine mittel- bis längerfristige Psychotherapie vereinbart werden
Der durchschnittliche Ablauf, die Länge und das Intervall einer Psychotherapie sind so unterschiedlich wie die Menschen, die sie in Anspruch nehmen. In den ersten 3-5 Stunden werden wir die Möglichkeiten und Ziele ausloten und auch die Dauer der Therapie wird ungefähr abgeschätzt.
Bei Übergangszeiten und kurzfristigen Lebensveränderungen, in denen zum ersten Mal psychische Schwierigkeiten auftauchen, kann man meistens von einer kürzeren Therapiedauer ausgehen.
Wenn die psychischen Probleme eine längere Vorgeschichte haben und in viele Lebensbereiche hineinwirken ist von einer längeren Behandlungszeit auszugehen.
Der Wunsch nach einer möglichst schnellen Genesung ist sehr verständlich - die Erfahrung zeigt aber, dass nachhaltige Erfolge in der Psychotherapie Zeit und vor allem die Bereitschaft benötigen, an sich selbst zu arbeiten.
Eine Psychotherapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet EUR 100,-- (inkl. Mwst.)
Eine Supervisioneinheit dauert 50 Minuten und kostet EUR 100,-- (exkl. Mwst.)
GKK, BKK, VAEB € 28,00
BVA € 40,00
SVA € 21,80
SVB € 50,00 (Stand: Juni 2019)
Nähere Informationen hierzu bekommen Sie auch bei Ihrer Sozialversicherung
Das Formular für die ärztliche Bestätigung, sowie ein Informationsschreiben finden Sie unter: https://www.ooelp.at/psychotherapeutinnen/formulare
Weitere Informationen zum Thema Psychotherapie allgemein finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit
Psychotherapie – Wenn die Seele Hilfe braucht:
http://www.bmgf.gv.at/cms/home/attachments/2/2/6/CH1452/CMS1148314652459/psychotherapie30102012.pdf
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Supervision und Selbsterfahrung.
Hier finden Sie eine Auswahl an Kontaktstellen und Telefonnummern, wenn Sie in Krisen und Notfällen Hilfe suchen.